1) Es gelten – auch im grenzüberschreitenden Verkehr – das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, soweit keine individuell ausgehandelten Vereinbarungen getroffen werden. Wir widersprechen der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Kunden.

2) Soweit nichts anderes bei Vertragsschluss vereinbart ist, sind unsere Angebote im Hinblick auf den Preis, die Menge und die Lieferzeit unverbindlich. Verbindliche Angebote erfolgen immer unter dem Vorbehalt der richtigen, fehlerfreien und rechtzeitigen und mängelfreien Materialbelieferung seitens unserer Lieferanten.

3) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Eine verbindliche Annahme der Bestellung durch uns liegt vor, wenn die Bestellung einschließlich der Lieferfrist gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt ist. Die bestellte Stückzahl kann bis zu 10% über- oder unterschritten werden. Erfolgen nach Vertragsschluss Änderungen, insbesondere neue Terminabsprachen, sind sie für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder sie unmittelbar mit unserer Geschäftsführung getroffen werden.

4) Die Berechnung der Preise erfolgt auf der Basis der am Liefertag gültigen Preis- und Maßblätter zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer ab Werk Krempdorf ausschließlich Verpackung. Den zur Zeit gültigen Auftragsnettowert und Mindermengenzuschlag entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

5) Obgleich wir die Preis- und Maßblätter sorgfältig durchgesehen haben, können wir für eventuelle Druckfehler keine Gewähr übernehmen. Die in den Katalogen angegebenen Maße, Reihenzahlen und Materialien sind ca.-Angaben, die sich verändern können, wenn es herstellungsmäßig erforderlich ist. Die Angaben dienen allein zur Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung, ohne dass damit eine bestimmte Beschaffenheit mit dem Kunden vereinbart bzw. eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wird.

6) Wird ein schriftlich fest vereinbarter Liefertermin überschritten, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt erst zu, wenn uns vorher schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt wurde.

7) Bei Verzug ersetzen wir einen Verzögerungsschaden nur bis zu 5% des vereinbarten Preises, wenn wir den Verzug lediglich leicht fahrlässig zu vertreten haben.

8) Der Kunde kann von uns wegen einer unwesentlichen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Rechtsgrund – für entfernte – also nicht typischerweise entstehende – Sach- und Vermögensschäden, die wir leicht fahrlässig zu vertreten haben, keinen Schadenersatz verlangen.

9) Der Kunde hat offene Mängel uns gegenüber innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung und verdeckte Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich und unter Angabe von Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer und des Mangels zu rügen.

10) Ist die Sache mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Unsere Nacherfüllung ist erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

11) Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferdatum bzw. Lieferscheindatum. Dies gilt nicht für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen, die zur Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit führen oder für grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

12) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in laufende Rechnungen aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt nur ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

13) Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

14) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so wird vereinbart, dass der Kunde der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

15) Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung durch den Kunden be- oder verarbeitet wird, erfolgt dies für uns. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

16) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Zwischen uns und dem Kunden wird bereits jetzt vereinbart, dass alle Ansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe der Ware, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, hiermit an uns abgetreten sind. Der Kunde ist befugt, diese Forderung einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen gegenüber uns obliegenden Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.

17) Greifen Dritte auf die Ware zu, an der wir uns das Eigentum ganz oder zum Teil vorbehalten haben, hat uns der Kunde davon unverzüglich per Fax, E-Mail oder telefonisch zu informieren. Bei Vollstreckungsmaßnahmen ist der Gerichtsvollzieher darauf hinzuweisen, dass Dritteigentum besteht.

18) Bei einem Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.

19) Bei einem Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Ware der zur Ausführung des Versandes bestimmten Personen ausliefern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft beim Kunden auf ihn über.

20) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht des Kunden zur Leistungsverweigerung bis zur Bewirkung unserer Gegenleistung aus demselben Vertrag, wenn keine Vorleistungspflicht besteht, bleibt davon unberührt.

21) Wir speichern und verwenden die Bestelldaten des Kunden für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Eine Weitergabe der Daten an ausgewählte Partner zur Werbung erfolgt unter strenger Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

22) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Verträgen mit Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Krempdorf.

Stand 01/24

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